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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
System Rowerów Miejskich [SRM] in Pszczyna und Gemeinde Goczałkowice – Zdrój
Gültig ab dem 14.08.2023

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die vorliegenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen legen die Nutzungsvorschriften für das in Pszczyna und in der Gemeinde Goczałkowice – Zdrój betriebene (nachfolgend: SRM genannt) Fahrradverleihsystem, das innerhalb der Verwaltungsgrenze der Gemeinde Pszczyna und Goczałkowice – Zdrój betrieben wird, fest.
2. Die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von SRM samt der Datenschutzerklärung stehen unentgeltlich auf der Webseite www.pszczynskirower.pl in einer Weise zur Verfügung, die es ermöglicht, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen, diesen zu übernehmen, zu kopieren und aufzubewahren. Diese Unterlagen sind beim Betreiber von SRM, d.h. Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji, mit Sitz in Warszawa, erhältlich.
3. Kontakt:
Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji,
ul. Przasnyska 6b
01 – 756 Warszawa
E-Mail: [email protected].
Tel.: 32 630 62 55
4. Nextbike-Systeme sind kompatibel, d.h. Registrierung in einem der Systeme ermöglicht die Nutzung der Mietfahrräder in anderen Städten, es sei denn, dass die Nutzungsvorschriften des gegebenen Systems etwas anderes bestimmen.

II. Definitionen

1. Mobile App – eine mobile Anwendung für die Nutzung des SRM-Systems. Die Mobile App kann auf Smartphons mit dem entsprechenden aktuellen Android- bzw. Apple IOS-System verwendet werden. Die mobile APP wird im Online-Shop heruntergeladen. Die Mobile App steht unentgeltlich bei Google Play und Apple AppStore zum Download bereit. Voraussetzung für den Download der App und deren Nutzung ist der ständige Internetanschluss und die vorherige Registrierung des Kundenkontos im SRM-System.
2. Kontosperre – eine vorbeugende Maßnahme zur Verweigerung der SRM-Systemnutzung, die bei der Verletzung der Nutzungsbestimmungen, insbesondere, bei Sachschäden zum Nachteil des Betreibers durch den Betreiber ergriffen werden kann.
3. Kundendienst/SRM-KD – ein vom Betreiber geführter Kundendienst für die Kontaktaufnahme mit dem Betreiber erreichbar per:
a) 24-Stunden-Infoline: 32 630 62 55
b) E-Mail:. [email protected]
Die Informationen über die Funktionsweise des KD entnehmen Sie der Webseite www.pszczynskirower.pl
4. O-Lock-Schloss – ein Gerät zur Fahrradsicherung in Form einer mit dem Fahrradrahmen integrierten „O“-Schnalle. Wird das O-Lock-Schloss nicht verriegelt, so ist die ordnungsgemäße Rückgabe des gemieteten Fahrrades nicht möglich. Das Fahrrad soll auch mit dem O-Lock-Schloss verriegelt werden, wenn ein Zwischenstopp eingelegt wird. Das O-Lock-Schloss ist am Hinterrad montiert und bleibt geöffnet während der Fahrt. Das Schloss gehört zur Ausstattung jedes Mietfahrrades.
5. Gutschein – ein vom Betreiber gebotener Gutschein für die Aufladung des Kundenkontos. Der Gutscheinwert und dessen Verwendungszweck werden vom Betreiber festgelegt und der Betrag kann nicht zurückerstattet werden. Die Gutscheinmittel werden in erster Linie, vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet.
6. Liste der Gebühren und Zuschläge – eine Liste von Dienstleistungen und Gebühren von SRM, die ein integraler Bestandteil des Vertrags ist. Liste der Gebühren und Zuschläge ist als Anhang 1 diesen Nutzungsvorschriften beigefügt und auf der Webseite und in der Mobilen App erhältlich.
7. Mietdauer – Dauer der Fahrradausleihe, die mit der Ausleihe eines Fahrrades (Entsperren) beginnt und mit der Verriegelung des O-Lock-Schlosses endet. Wobei wird es darauf hingewiesen, dass die Dauer eines Zwischenstopps in die Mietdauer einbezogen wird.
8. GPS – ein am Fahrrad montiertes Gerät für Tracking der Fahrradroute und Ortung des Fahrrades.
9. Kunden-ID-Nummer – eine persönliche ID-Nummer, die jedem Kunden zugeordnet wird und der bei der Anmeldung angegebenen Mobiltelefonnummer entspricht, und eine 6-stellige PIN. Der Kunde kann zusätzlich mittels einer beliebigen RFID-Karte identifiziert werden. Nähere Informationen zur Registrierung sind im Kapitel VI. Registrierung angeführt.
10. Kunde – eine natürliche Person, ein Nutzer des SRM-Systems, der die Nutzungsbedingungen akzeptierte, im SRM-System angemeldet ist und somit mit dem Betreiber einen Vertrag abgeschlossen hat.
11. Kundenkonto – ein persönliches Kundenkonto, das bei der Anmeldung erstellt wird und für die Nutzung des SRM-Systems und die Entgelterhebung gemäß Anhang 1 dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bestimmt ist. Der Kunde kann kompatible Karten und mobile Geräte nach dem RFID-Standard mit seinem SRM-Konto verknüpfen.
12. Vorauszahlungsbetrag – Betrag in Höhe von min. 1 PLN für künftige Ausleihe eingezahlt auf das Kundenkonto.
13. Mindestkontostand – Mindestguthaben auf dem Kundenkonto, das die Fahrradausleihe ermöglicht.
14. Unbefugte Fahrt – Nutzung eines Mietfahrrads, ohne dass dieses Fahrrad auf dem Kundenkonto als ausgeliehen verzeichnet wurde.
15. Betreiber – Firma Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji, welche die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb vom SRM-System leistet, mit Sitz: ul. Przasnyska 6b, 01-756 Warszawa, eingetragen im Handelsregister der Unternehmer des Nationalen Gerichtsregisters, geführt durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XII Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000646950, REGON-Nummer (statistische Nummer) 021336152, NIP-Nummer (Steuernummer) 8951981007.
16. Startgebühr – Einschreibegebühr, die durch den Kunden bei der Registrierung im SRM-System zu zahlen ist. Die Höhe der Leitgebühr ist in Anhang 1 festgelegt.
17. Datenschutzerklärung – ein separates Dokument des Betreibers, das die Bedingungen für die Datenverarbeitung durch den Betreiber festlegt. Die Datenschutzerklärung steht unter www.pszczynskirower.pl/polityka-prywatnosci zur Verfügung.
18. Prüfungsverfahren – rechtliche und tatsächliche Maßnahmen, die zur Feststellung der Umstände und jeglicher im Zusammenhang mit der Fahrradnutzung entstandenen Vorfälle, insbesondere Verletzung der Nutzungsvorschriften, Unfälle und Kollisionen oder Schäden am Eigentum des Betreibers, durch den Betreiber eingeleitet werden.
19. Zwischenstopp – eine Option, die eine Zwischenpause ohne Rückgabe des Fahrrades zulässt. Der Zwischenstopp ist per Mobile App verfügbar.
20. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – vorliegende Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das SRM-System, insbesondere der Umfang der Rechte und Pflichten und die Verantwortlichkeiten der Personen, die den Fahrradverleih im SRM-System nutzen.
21. Kinderfahrrad – ein Fahrrad mit 20-Zoll-Rädern für Kinder ab 6 Jahren, mit Körpergröße ab 120 cm und Körpergewicht bis 60 kg. Die Kinderfahrräder dürfen nur unter Aufsicht Erwachsener benutzt werden.
22. Dreirad – Fahrrad für eine Person mit Behinderung.
23. Standardfahrrad – normaler Fahrradtyp, der durch den Betreiber im SRM-System zur Verfügung gestellt wird. Dieses Fahrrad ist für den Gebrauch durch 1 Person über 13 Jahre und mit Körpergröße zwischen 150 und 195 cm bestimmt. Das Fahrrad hat 26-Zoll-Räder und seine Tragfähigkeit beträgt bis zu 120 kg. Dazu ist es mit einem Korb mit einer maximalen Belastung von 5 kg ausgestattet.
24. SRM-Service – die durch den Betreiber durchzuführenden Tätigkeiten im Bereich Betrieb, Reparatur und Wartung vom SRM-System.
25. SRM-Station – eine mit dem SRM-Symbol versehene Anlage für die Ausleihe und Rückgabe von Fahrrädern, mit Fahrradständern, an denen die Fahrräder mithilfe vom O-Lock-Schloss abgestellt (zurückgegeben) werden. Weitere Informationen zu den genauen Standorten von SRM-Stationen finden Sie auf der Webseite und in der Mobilen App.
26. Nutzungszone – Verwaltungsgrenze der Gemeinde Pszczyna und Goczałkowice – Zdrój.
27. Webseite – eine durch den Betreiber gestartete Webseite www.pszczynskirower.pl, mit allen für die Nutzung von SRM-System erforderlichen Angaben.
28. System Rowerów Miejskich in Pszczyna und der Gemeinde Goczałkowice– Zdrój /SRM-System – ein durch den Betreiber betätigtes Fahrradverleihsystem, das insbesondere Fahrräder, technische Infrastruktur, Software und Ausrüstung zum Fahrradverleih, Zwischenstopp, zur Fahrradreservation und Fahrradrückgabe umfasst.
29. Vertrag – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber, in dem die gegenseitigen in den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bestimmten Rechte und Pflichten festgelegt sind. Es wird erklärt, dass der Vertrag mit dem die Vorschriften dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen umfassenden Inhalt automatisch bei der Registrierung des Kunden im SRM-System und unter der Bedingung der Zustimmung zu Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abgeschlossen wird. Nextbike Polska S.A. w restrukturyzacji ist der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
30. Fahrradausleihe/Ausleihe – Freigabe eines Fahrrads anhand der Kunden-ID-Nummer oder anderweitig wie in Kapitel VI.4 beschrieben zwecks einer Fahrt. Der Vorgang des Ausleihens wird in Kapitel VII dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ausführlich festgelegt.
31. Fahrradrückgabe/Rückgabe – Rückgabe des Fahrrads an einer SRM-Station durch die Verriegelung eines O-Lock-Schlosses. Das Rückgabeverfahren wird in Kapitel X vorliegender Geschäfts- und Nutzungsbedingungen festgelegt. Der Zwischenstopp ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads.

III. Allgemeine Nutzungsbedingungen für System Rowerów Miejskich [SRM] in Pszczyna und Gemeinde Goczałkowice – Zdrój

1. Um das SRM-System nutzen zu können, hat der Kunde die bei der Registrierung erforderlichen persönlichen Daten anzugeben, die in dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen enthaltenen Nutzungsvorschriften zu akzeptieren, eine Leitgebühr zu bezahlen und auf den Aktivierungslink zu klicken. Zur Nutzungsbedingung gehört es auch, ein Mindestguthaben auf dem Kundenkonto bei jeder Ausleihe in Höhe von 10 PLN (in Worten: zehn Złoty) zu haben.
2. Kinder und Jugendliche im Alter ab 13 Jahren und unter 18 Jahren (im Folgenden „Minderjährige“ genannt) dürfen das SRM-System mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen. Ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter hat die Verantwortung für eventuelle Schäden zu übernehmen, die insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrags entstehen, und ist verpflichtet, die laufenden Verpflichtungen gemäß Anhang 1 zu decken. Es ist erforderlich, dass die Zustimmungserklärung von mindestens einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Kontos durch einen Minderjährigen an den Betreiber eingereicht wird:
a. als Kopie per E-Mail an
b. per Einschreibebrief an die Anschrift des Betreibers,
c. persönlich am Sitz des Betreibers,
In der schriftlichen Zustimmungserklärung ist Folgendes anzugeben:
d. Telefonnummer eines Minderjährigen, die zur Kontoregistrierung genutzt wurde
e. Vor- und Nachname des Elternteils oder Erziehungsberechtigten,
f. Zustimmung zur Nutzung des SRM-Systems durch einen Minderjährigen
g. Vor- und Nachname eines Minderjährigen
h. Geburtsdatum eines Minderjährigen
i. Handschriftliche Unterschrift des Elternteils oder Erziehungsberechtigten,
j. Datum und Ort der Zustimmungserteilung.
Formular einer Zustimmungserklärung finden Sie auf
3. Der Kunde darf bis zu vier Fahrräder gleichzeitig ausleihen.
4. Die Nutzung eines Mietfahrrads ist in der Nutzungszone erlaubt.
5. Die SRM-Fahrräder dürfen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken benutzt werden, ansonsten wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet.
6. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jegliche Änderungen der bei der Registrierung im System gespeicherten Adressen oder anderen Identifikationsdaten zu informieren.

IV. Haftung/Verpflichtung

1. Der Betreiber erbringt Dienstleistungen im Bereich der Bedienung des SRM-Systems und trägt die Verantwortung für seinen reibungslosen Betrieb.
2. Der Betreiber haftet nicht für direkte Schäden oder Folgeschäden sowie entgangene Gewinne, die als Folge unsachgemäßer Ausführung des Vertrags durch den Kunden entstehen, oder für sonstige Schäden, für die der Kunde verantwortlich ist. Die vorstehende Bestimmung berührt im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden nicht Artikel 473 des polnischen Zivilgesetzbuches.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen einzuhalten, insbesondere die vereinbarte Gebühr zu zahlen und das Fahrrad gemäß den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu nutzen.
4. Der Kunde ist für die Nutzung des Fahrrads in Übereinstimmung mit seinem Zweck und den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen hat der Betreiber das Recht, das Kundenkonto zu sperren. Die Bedingungen für die Kontosperrung sind dem Kapitel XII dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu entnehmen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugang durch Unbefugte zu schützen und kann mit den Kosten für die Nutzung der Dienstleistung durch Dritte, die durch sein Verschulden an die Zugangsdaten gelangt sind, belastet werden.
6. Der Kunde ist für alle Schäden und Beschädigungen verantwortlich, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ergäben. Dem Kunden können die Kosten für die Reparatur solcher Schäden in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Widerbeschaffungskosten nach Liste der Gebühren und Zuschläge in Anhang 1. Für die Ausführung notwendiger Reparaturen stellt der Betreiber dem Kunden eine MwSt.-Rechnung aus.
7. Der Kunde trägt volle und ganze Verantwortung und verpflichtet sich, sämtliche Geldstrafen und Gebühren u. ä., die dem Kunden während der Fahrradnutzung durch Eigenverschulden auferlegt werden, zu zahlen. Der Kunde trägt aber keine Verantwortung für Geldstrafen, Gebühren, die ihm aus dem Verschulden des Betreibers auferlegt wurden.
8. Die SRM-Fahrräder dürfen für Bergtouren, Sprünge, Stunts, Wette-Laufen und zum Schleppen oder Schieben irgendwelcher Lasten nicht verwendet werden. Zum Mitbringen von Gütern ist nur der Gepäckträger geeignet. Es ist verboten, Gegenstände über den Fahrradrahmen zu hängen oder auf andere Teile des Fahrrades zu laden.
9. Die Nutzung der SRM-Fahrräder ist nach Alkoholgenuss oder anderen Rauschmitteln, nach der Annahme der Psychopharmaka oder Ersatzmitteln im Sinne der Vorschriften über die Drogensuchtbekämpfung, der starken Antiallergika, anderen Arzneimitteln, die das Autofahren verbieten oder vom Autofahren abhalten, streng verboten.
10. Es ist verboten, die SRM-Fahrräder mit privaten Fahrzeugen und anderen privaten Verkehrsträgern zu befördern, ansonsten wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet. Dieses Verbot gilt nicht für den öffentlichen Verkehr, sofern die gesonderten Transportvorschriften dies zulassen.
11. Um das Fahrrad abzusperren, hat der Kunde ausschließlich die vorhandenen Sicherungsvorrichtungen von SRM zu verwenden. Nutzung anderweitiger Vorrichtungen ist untersagt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die vom Kunden regelwidrig angewendeten Sicherungsvorrichtungen zu entfernen. Alle Kosten für die Wiederherstellung des Fahrrads in einen Zustand, der für weitere Vermietung bereit ist, gehen zu Lasten des Kunden.
12. Der Kunde ist für das Fahrrad ab dem Zeitpunkt der Ausleihe bis zur Fahrradrückgabe verantwortlich. Falls eine unbefugte Fahrt erfolgt, so wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet.
13. Sollte das Fahrrad aus irgendeinem Grund nicht zurückgegeben werden – auch im Falle eines Diebstahls oder Verlustes – wird dem Kunden für jedes ausgeliehene Fahrrad eine Vertragsstrafe gemäß Anhang 1 angerechnet.
14. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Ausleihe zurückzugeben. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzung, Schäden und Diebstahl von einem Mietfahrrad zu verhindern.
15. Sollte das Fahrrad während der Ausleihe entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, den SRM-KD unverzüglich darüber zu unterrichten.
16. Stellt der Kunde das Fahrrad aus seinem Verschulden nicht regelrecht ab, hat er die Kosten für seine weitere Ausleihe zu vertreten und ist für den möglichen Diebstahl und Beschädigungen verantwortlich. Bei Schwierigkeiten mit der Fahrradrückgabe ist der Kunde verpflichtet, mit dem SRM-KD unverzüglich in Kontakt zu treten.

V. Zahlungsmodalitäten

1. Die Gebühren im SRM-System werden nach der Liste der Gebühren und Zuschläge, die diesen Nutzungsvorschriften als Anhang 1 beigefügt, auf der Webseite, per Mobile App und beim SRM-KD zugänglich ist, berechnet. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühr ist die Minutenzahl der Mietzeit.
2. Die Zahlung für die Dienstleistungen und Produkte im Rahmen des SRM-Systems erfolgt per:
a. online Zahlung, die nach dem Einloggen ins Kundenkonto durchführbar ist.
b. Postüberweisungen und Banküberweisungen auf Grundlage des durch den Betreiber generierten Zahlungsvordrucks Der Zahlungsvordruck ist nach dem Einloggen ins Kundenkonto auf der Webseite verfügbar.
c. Erteilung der Befugnis, die Kredit- bzw. Debitkarte mit allen angerechneten Gebühren, darunter auch Zuschläge für verlängerte Mietzeit, für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des Fahrrades/der Fahrräder, zu belasten.
3. Informationen zu Zahlungskarten werden von einem externen Dienstleister verarbeitet und werden weder durch den Betreiber gespeichert, noch sind für ihn zugänglich.
4. Alle Zahlungsbeträge werden auf die Rechnung des Betreibers übertragen.
5. Auf Kundenwunsch liefert der Betreiber dem Kunden eine MwSt.-Rechnung für die Fahrtkosten. Dazu sendet der Kunde dem Betreiber eine E-Mail mit allen für die Rechnungsausstellung notwendigen Angaben.
6. Sollte die Gebühr für die Ausleihe die auf dem Konto des Kunden verfügbaren Mittel überschreiten, ist der Kunde verpflichtet, den Kontostand innerhalb von 3 Arbeitstagen bis zum Saldo von mindestens 0 PLN aufzuladen. Im Falle der Nichtzahlung behält sich der Betreiber das Recht vor, die geeigneten rechtlichen Maßnahmen gegen den Kunden vorzunehmen, um die Zahlung für die Erfüllung des Vertrages zu erhalten, was zur Kontosperrung bis zum Zeitpunkt der Zahlung führt. Der Betreiber hat das Recht, gesetzliche Zinsen auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
7. Falls der Kunde mit den Zahlungen an den Betreiber im Rückstand ist, behält sich der Betreiber das Recht vor, die Informationen über Zahlungsrückstände an die in einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Einrichtungen zu übermitteln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der SRM-Betreiber über das Recht verfügt, fällige Beträge aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Diese werden wiederum berechtigt, diese Forderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der SRM-Betreiber behält sich das Recht vor, ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Kunden zu beauftragen.
8. Die Rückzahlung der für künftige Ausleihe gezahlten Beträge kann erst nach der Vertragsbeendigung erfolgen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit mit dem Betreiber des SRM-Systems sind die Beträge für Entleihgebühren (Aufladungsbetrag) nicht erstattungsfähig.
9. Die Gutscheinmittel werden nicht zurückgezahlt. Sie werden in erster Linie, vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet. Weitere Informationen zu: Beitragshöhe, Gültigkeitsdauer und Grund für die Erteilung eines Gutscheins sind in den aktuellen auf der Website verfügbaren Aktionsregeln festgelegt.

VI. Registrierung

1. Zu Pflichtvoraussetzungen für die Nutzung des SRM-Systems gehört die vorherige Anmeldung des Kunden.
2. Die Registrierung erfolgt via:
a. Webseite,
b. Mobile App,
c. Telefonkontakt mit SRM-KD.
3. Bei der Registrierung sind folgende personenbezogene Daten zu übermitteln:
a. Mobiltelefonnummer,
b. Vor- und Nachname,
c. Wohnanschrift, d.h. Stadt, Straße, Haus/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land,
d. E-Mail-Adresse,
e. PESEL-Nummer,
Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass der Kunde die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert hat und sich mit der Datenschutzrichtlinie des Betreibers vertraut gemacht hat.
4. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine automatisch generierte PIN, mit der er sich zusammen mit der Telefonnummer beim Kundenkonto anmeldet. Die Daten zum Einloggen werden per SMS an die angegebene Telefonnummer gesendet.
5. An die während der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse wird ein Link gesendet, Durch Klicken auf den Link wird die E-Mail-Adresse überprüft. Dies ist notwendig, um das Kundenkonto zu aktivieren.
6. Die Aktivierung des Kundenkontos erfolgt nach der Erfüllung folgender Voraussetzungen:
a. Kontoregistrierung,
b. Begleichen der Startgebühr (während der Registrierung bzw. zu einem späteren Zeitpunkt),
c. bei Minderjährigen nach der Vorlage der Zustimmung eines Elternteils,
d. Angabe aller erforderlichen personenbezogenen Daten,
e. Klick auf den Aktivierungslink
f. Mindestsaldo auf dem Konto
Die Kundenkonten mit fehlerhaften Daten und einem Guthaben von 0 PLN (keine Einzahlung der Startgebühr) können aus der SRM-Datenbank automatisch entfernt werden.

VII. Ausleihen

1. Das Fahrrad darf ausgeliehen werden, wenn die unter VI.6 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Das SRM-Fahrrad darf ausgeliehen werden:
a. per Mobile App,
b. per Telefon – Kontaktaufnahme mit dem SRM KD
3. Das Fahrrad kann an beliebiger SRM-Station gemietet werden.
4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrrad fahrtüchtig ist, und insbesondere die Reifen vom Fahrrad aufgepumpt, die Bremsen leistungsfähig und die Beleuchtung funktionsfähig sind.
5. Wird während des Fahrradverleihs irgendein Defekt am Fahrrad festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, das Problem unverzüglich dem SRM KD oder via Mobile App zu melden und das Fahrrad an der nächstgelegenen WRM-Station abzustellen.
6. Sollte es während der Mietzeit zu einem Unfall oder Zusammenstoß kommen, verpflichtet sich der Kunde, eine entsprechende Bescheinigung über die Unfallbeteiligung zu erstellen oder die Polizei zu verständigen. Ferner ist der Kunde im vorgenannten Fall verpflichtet, den SRM KD bis zu 24 Stunden nach dem Vorfall zu informieren.
7. Es wird das Mitführen eines gebrauchsfähigen Mobiltelefons empfohlen, mit dem der Kunde bei Bedarf den SRM KD kontaktieren kann.
8. Die Nutzung eines Mietfahrrads ist in der Nutzungszone gestattet. Während der Mietdauer darf der Kunde die Nutzungszone verlassen, jedoch ist er verpflichtet, vor Mietende zurückzukehren und das Fahrrad innerhalb der Nutzungszone an einer SRM-Station zurückzugeben, ansonsten wird der Nutzer mit zusätzlichen Kosten gemäß Anhang 1 belastet.

VIII. Mietdauer

1. Die Fahrradmietzeit beginnt mit dem Entsperren des Fahrrads gemäß Punkt VII.2 dieser Nutzungsvorschriften und dem Öffnen des O-Lock-Schlosses und endet mit der Rückgabe des Fahrrads gemäß Punkt X.2 dieser Nutzungsvorschriften, d.h. der Verriegelung des O-Lock-Schlosses an der SRM-Station. Die Inanspruchnahme der Funktion „Zwischenstopp“ und Verriegelung des O-Lock-Schlosses außerhalb der SRM-Station gelten nicht als Fahrradrückgabe und zählen zur Mietzeit.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad vor der Überschreitung der maximalen Mietzeit von 12 Stunden an einer SRM-Station zurückzugeben.
3. Falls die Rückgabe des Fahrrads vor dem Ablauf der maximalen Mietzeit einer einmaligen Ausleihe nicht erfolgt, wird der Kunde mit einem Zuschlag gemäß Anhang 1 belastet.
4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Kunden im Zweifelsfall hinsichtlich des Fahrradzustands (z.B. niedriger Batteriestand, ungewöhnlicher Standort des Fahrrades) zu kontaktieren.

IX. Zwischenstopp

1. Mit der Zwischenstopp-Funktion lässt der Betreiber zu, das Fahrrad während der laufenden Mietzeit abzustellen. Der Zwischenstopp ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads.
2. Die Zwischenstopp-Funktion ist nur in der Mobilen App verfügbar. Nach der Auswahl der Zwischenstopp-Funktion ist das O-Lock-Schloss manuell zu schließen.
3. Die Dauer des Zwischenstopps wird zur gesamten Mietzeit gezählt.

X. Rückgabe

1. Die Rückgabe des SRM-Fahrrads ist an einer SRM-Station möglich.
2. Die Fahrradrückgabe erfolgt durch die Verriegelung des O-Lock-Schlosses. Das Fahrrad sollte so abgestellt werden, dass das Vorderrad mit dem Fahrradrahmen in einer geraden Linie steht und einen sicheren Stand hat. Das Fahrrad muss vorschriftsmäßig abgestellt werden, ohne den Fahrrad-, Straßen- oder Fußgängerverkehr zu behindern. Wird das Fahrrad an einem anderen Ort als der SRM-Station zurückgegeben, wird ein Zuschlag gemäß Anhang 1 berechnet.
3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die regelrechte Rückgabe und Absicherung, ansonsten:
a. wird die Gebühr für die Fahrradnutzung gemäß Preisliste und im Fall der Überschreitung der maximalen Mietzeit ein Zuschlag gemäß Anhang 1 angerechnet,
b. wird dem Kunde ein Zuschlag für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Fahrrads gemäß Anhang 1 (je nach Fahrradtyp) dieser Nutzungsbedingungen berechnet,
c. wird ein Zuschlag fürs Verlassen eines Fahrrads (unabhängig vom Fahrradtyp) außerhalb der SRM-Station aber innerhalb der Nutzungszone gemäß Anhang 1 angerechnet,
d. wird ein Zuschlag fürs Verlassen eines Fahrrads (unabhängig vom Fahrradtyp) außerhalb der Nutzungszone gemäß Anhang 1 angerechnet,
Die Gebühren werden summiert.
4. Die in Punkt X.3.b genannte Gebühr kann auf Antrag des Nutzers entsprechend reduziert werden, wenn das Fahrrad innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Verlustanzeige gefunden wird.

XI. Reparaturen und Störungen

1. Jegliche Störungen sind direkt nach ihrer Feststellung telefonisch (SRM-KD) oder via Mobile App zu melden. Bei jeder Störung, die die Weiterfahrt verhindert, ist der Kunde verpflichtet anzuhalten, den SRM KD darüber telefonisch zu verständigen und, falls möglich, das Fahrrad an nächst gelegener SRM-Station abzustellen.
2. Es ist untersagt, Reparaturen, Modifikationen, Austausch von Teilen an einem entliehenen Fahrrad auf eigene Faust durchzuführen. Nur SRM-Service ist dazu berechtigt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem SRM KD während der ganzen Mietzeit zu haben.

XII. Kontosperrung

1. Bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen für SRM-Fahrräder behält sich der Betreiber das Recht vor, das Kundenkonto im SRM-System vorübergehend bzw. dauerhaft zu sperren.
2. Das Konto kann gesperrt werden, insbesondere wenn der Kunde:
a. die unter Punkt VI vorliegender Geschäfts- und Nutzungsbedingungen genannten personenbezogenen Daten nicht ergänzt,
b. das Fahrrad nicht regelrecht und bestimmungswidrig verwendet,
c. das Fahrrad ungesichert abstellt.
d. Das Konto kann auch gesperrt werden, wenn das Fahrrad nach der Ausleihe durch den Kunden verloren wurde.
3. Die dauerhafte Sperrung des Kundenkontos macht eine künftige Einrichtung eines weiteren Kontos unmöglich und ist mit der Vertragskündigung wegen Verschuldens des Kunden gleichzusetzen.

XIII. Reklamationen

1. Eine Reklamation ist jede Äußerung der Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung bzw. dem Verlauf der geleisteten Dienstleistung und folglich der Anspruch auf Verbesserung der Dienstleistung bzw. Rückerstattung aller oder eines Teils der erhaltenen Gebühren. Aufforderungen ohne den gegen den Betreiber gerichteten Anspruch gelten nicht als Reklamation.
2. Im Reklamationsschreiben sind zumindest folgende Daten zur Kundenidentifizierung anzugeben: Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer. Ohne diese Daten werden die Reklamationen vom Betreiber nicht bearbeitet.
3. Alle Reklamationen bezüglich der vertraglichen Dienstleistungen sind vorzubringen:
a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3,
b. per Kontaktformular auf der Webseite,
c. via Mobile App,
d. telefonisch,
e. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers,
f. persönlich am Sitz des Betreibers.
4. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunde nachzureichen. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunden nachzureichen. Sollten diese Daten nicht ergänzt werden, wird die Reklamation vom Betreiber nicht bearbeitet.
5. Reklamation ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Vorfall einzureichen.
6. Das Vorbringen einer Reklamation befreit den Kunden nicht von der Pflicht, den Verpflichtungen dem Betreiber gegenüber fristgerecht nachzukommen.
7. Der Betreiber prüft die Reklamation innerhalb von 7 Tagen nach deren Eingang und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen. Falls die Reklamation einer Ergänzung bedarf, beginnt die Frist für die Reklamationsprüfung mit dem Tag der Vorlage aller notwendigen Unterlagen oder weiteren Erklärungen/Informationen. Sollte es für den Betreiber nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, unterrichtet er den Kunden über die Verzögerung und deren Grund (Umstände, die festgestellt werden müssen) und teilt die voraussichtliche Frist der Reklamationsprüfung mit.
8. Die Reklamationsentscheidung wird dem Kunden je nach seiner Wahl per E-Mail oder Post zugeschickt. Der Betreiber kann diese Entscheidung an eine andere vom Kunden gewünschte Adresse/E-Mail-Adresse senden.
9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Betreibers eine Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim SRM KD bearbeitet. Die Beschwerde ist wie folgt einzureichen:
a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3,
b. per Kontaktformular auf der Webseite,
c. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers,
d. persönlich am Sitz des Betreibers.
10. Der Kunde kann:
e. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reklamationsentscheidung eine Beschwerde gegen diese Entscheidung des Betreibers direkt an den SRM KD zu richten;
a. Klage gegen den Betreiber beim zuständigen Gericht erheben.

XIV. Vertragsbeendigung

1. Rücktritt vom Vertrag
a. Der Kunde kann – nach den Rechtsbestimmungen – ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde vor deren Ablauf eine Erklärung über Rücktritt vom Vertrag dem Betreiber zukommen lässt
b. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, indem er:
i. eine schriftliche Erklärung über Rücktritt vom Vertrag an die E-Mail-Adresse des Betreibers wie unter I.3 sendet.
ii. eine schriftliche Erklärung über Rücktritt vom Vertrag an die Postadresse des Betreibers wie unter I.3 mit Einschreiben sendet. Zu diesem Zweck kann der Kunde das Rücktrittsformular in Anspruch nehmen, das als Anhang 2 dem Gesetz über die Rechte der Verbraucher beigefügt ist (GBl. vom 2019, Pos. 134 in geänderter Fassung), dies ist aber nicht obligatorisch.
c. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gilt der Vertrag als ungültig. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen Partei alles, was sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat, zurückzugeben. Die Rückgabe der Leistungen erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Erklärung bei dem Betreiber. Die Rückerstattung der Zahlungsbeträge erfolgt mit den gleichen Zahlungsmethoden, wie die von den Kunden in der ursprünglichen Transaktion verwendet wurden, es sei denn, der Kunde erteilte in der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag seine Zustimmung auf eine andere Lösung. Die andere Lösung ist vom Kunden in der einzureichenden Erklärung anzugeben.
d. Falls die Dienstleistung, auf Antrag des Kunden, vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist der Kunde verpflichtet, für die erbrachten Dienstleistungen bis zum Rücktritt vom Vertrag zu bezahlen. Die Rückgabe der auf dem Konto übrig gebliebenen Mittel erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Bearbeitung der Erklärung durch den Betreiber.
2. Kündigung des Vertrags durch den Kunden
a. Der Kunde kann den Vertrag kündigen. Die Kündigung des Vertrages kann durch den Kunden eingereicht werden:
i. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3,
ii. per Kontaktformular auf der Webseite,
iii. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers,
iv. persönlich am Sitz des Betreibers.
b. Die Vertragsauflösung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Kündigung beim Betreiber. Die Vertragsauflösung hat die Löschung des Kundenkontos im SRM-System durch den Betreiber zur Folge.
c. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Einreichung der Kündigung das Guthaben auf seinem Konto bis zum Saldo von 0 PLN zu begleichen. Die Vertragskündigung bei einem Minusbetrag auf dem Kundenkonto berührt nicht das Recht des Betreibers zur Geltendmachung von Ansprüchen auf unbeglichene Forderungen für die vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen.
d. Falls das Guthaben auf dem Kundenkonto 0 PLN am Tag der Vertragskündigung überschreitet, wird der Differenzbetrag auf das vom Kunden genannte Bankkonto zurückerstattet, es sei denn, der Kunde anders in der Vertragskündigung vorgeschlagen hat. Die andere Lösung ist vom Kunden in der einzureichenden Erklärung anzugeben. Die Zahlungsrückerstattung erfolgt spätestens bis zu 14 Tagen nach der Auflösung des Vertrags. Sollten bei der Rückerstattung zusätzliche Kosten für den Betreiber entstehen, so wird der Rückerstattungsbetrag um die Überweisungskosten reduziert.
3. Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von 7 (sieben) Tagen kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. die Auflösung des SRM-Systems oder die Funktionsunfähigkeit bzw. Änderung des Funktionsumfangs des SRM-Systems.
4. Die Kündigung des Vertrags für die Erbringung der Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch den Betreiber erfolgt durch die Zusendung einer Mitteilung über die Kündigung des Vertrags an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers oder durch die Übermittlung einer Mitteilung an den Nutzer in sonstiger Weise.
5. Die Vertragsbeendigung hat die Löschung des Kundenkontos durch den Betreiber zur Folge.
6. Im Falle der Auflösung des Kundenkontos wird das Guthaben, wenn es am Tag der Vertragsbeendigung mehr als 0 PLN beträgt, auf das vom Nutzer genannte Bankkonto zurückerstattet. Die Zahlungsrückerstattung erfolgt spätestens bis zu 30 Tagen nach der Auflösung des Vertrags. Sollten bei der Rückerstattung zusätzliche Kosten für den Betreiber entstehen, so wird der Rückerstattungsbetrag um die Überweisungskosten reduziert.

XV. Schlussbestimmungen

1. Mit der Annahme dieser Geschäftsbedingungen und dem Ausleihen eines Fahrrads erklärt der Kunde, dass ihm sein Gesundheitszustand sicheres Fahrradfahren ermöglicht; er die Fähigkeit besitzt, ein Fahrrad zu fahren; er im Besitz der gesetzlich erforderlichen Berechtigungen ist und er mit den Verkehrsregeln vertraut ist.
2. Für den Fall, dass der Kunde die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verletzt (z.B. Überschreiten der Mietzeit) behält sich der Betreiber das Recht auf Kündigung des Vertrages mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist vor, während der Kunde berechtigt ist, vom Betreiber das auf dem Kundenkonto vorhandene Guthaben abzüglich der Forderungen des Betreibers für bis dahin erbrachte Leistungen zurückzufordern.
3. Im Falle von kontinuierlichen Dienstleistungen (z.B. Kontoführung) kann die Geschäftsordnung aus wichtigen Gründen geändert werden, wie etwa bei:
a. Änderung des Gesetzes oder seiner Auslegung, die eine Änderung der Geschäftsordnung erfordert,
b. Änderung der Dienstleistung, einschließlich des Umfangs oder der Art und Weise ihrer Erbringung,
c. Einführung einer neuen Dienstleistung,
d. vollständiger oder teilweiser Einstellung der Dienstleistung,
e. Gründen des Datenschutzes, der Sicherheit und der Vermeidung von Missbrauch,
f. der Beseitigung von möglichen Zweifeln oder Unklarheiten bei der Auslegung,
g. Änderung der in der Geschäftsordnung angegebenen Daten, darunter des Betreibers.
Die Änderungen treten innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen der Geschäftsordnung durch Veröffentlichung auf der Website und durch Zusendung an die E-Mail-Adresse des Nutzers in Kraft. Akzeptiert der Nutzer die Änderungen der Geschäftsordnung nicht, kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem er spätestens 14 Tage nach dem Datum, an dem er über die Änderungen der Geschäftsordnung informiert wurde, eine Kündigung einreicht.
4. Bei einer einmaligen Dienstleistung (z.B. einer einmaligen Fahrt) oder einer im Voraus bezahlten Dienstleistung gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung der Dienstleistung gültige Fassung der Geschäftsordnung.
5. In Angelegenheiten, die nicht unter diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen fallen, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Straßenverkehrsordnung.
6. Bei einer Abweichung zwischen der polnischen Fassung und einer fremdsprachigen Fassung der Nutzungs- und Geschäftsordnung, dient die polnische Fassung der Geschäftsbedingungen als Interpretationsgrundlage.

 

Anhang 1
Liste der Gebühren und Zuschläge

Preisliste für Standard-, Kinderfahrräder und Dreiräder Bruttowert
Zeitgebühr
(Die Gebühren für einzelne Fahrtzeiten werden summiert)
zwischen 1. und 30. Minute 0 PLN
zwischen 31. und 60. Minute 1 PLN
zwischen 61. und 120. Minute 2 PLN
zwischen 121. und 180. Minute 3 PLN
vierte und jede weitere begonnene Stunde 4 PLN/Std.
Zuschlag für die Überschreitung der Mietdauer von 12 Stunden 200 PLN
Zuschlag für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von:
Standardfahrrad 3.900 PLN
Kinderfahrrad 3.500 PLN
Dreirad 8.000 PLN

Zuschläge

Startgebühr 10 PLN
Nutzung des Fahrrads durch mehrere Personen als für den bestimmten Fahrradtyp zulässig. 100 PLN
Verlassen des Fahrrads (unabhängig vom Fahrradtyp) außerhalb der Nutzungszone 90 PLN
Verlassen des Fahrrads (unabhängig vom Fahrradtyp) außerhalb der SRM-Station, aber innerhalb der Nutzungszone 50 PLN
Entfernung ungeeigneter Sicherungsmaßnahmen 200 PLN
Unbefugte Fahrt 100 PLN
Beförderung des Fahrrads mit einem PKW oder anderen privaten Transportmitteln 100 PLN

Die Zuschläge werden summiert.

 

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
System Rowerów Miejskich [SRM] in Pszczyna und Gemeinde Goczałkowice – Zdrój
[gültig: 26. April 2021]

PDF Versiongilt ab. 26. April 2021

 

I. Allgemeine Bestimmungen
1. Die vorliegenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen legen die Nutzungsvorschriften für das in Pszczyna und in der Gemeinde Goczałkowice – Zdrój betriebene (nachfolgend: SRM genannt) Fahrradverleihsystem, das innerhalb der Verwaltungsgrenze der Gemeinde Pszczyna und Goczałkowice – Zdrój betrieben wird, fest.
2. Die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von SRM samt der Datenschutzerklärung stehen unentgeltlich auf der Webseite www.pszczynskirower.pl in einer Weise zur Verfügung, die es ermöglicht, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen, diesen zu übernehmen, zu kopieren und aufzubewahren. Diese Unterlagen sind beim Betreiber von SRM, d.h. Nextbike Polska S.A. In Restrukturierung, mit Sitz in Warszawa, erhältlich.
3. Kontakt:
Nextbike Polska S.A. in Restrukturierung,
ul. Przasnyska 6b
01 – 756 Warszawa
E-Mail: [email protected].
Tel.: 32 630 62 55
4. Nextbike-Systeme sind kompatibel, d.h. Registrierung in einem der Systeme ermöglicht die Nutzung der Mietfahrräder in anderen Städten, es sei denn, dass die Nutzungsvorschriften des gegebenen Systems etwas anderes bestimmen.

II. Definitionen
1. Mobile App – eine mobile Anwendung für die Nutzung des SRM-Systems. Die Mobile App kann auf Smartphons mit dem entsprechenden aktuellen Android- bzw. Apple IOS-System verwendet werden. Die mobile APP wird im Online-Shop heruntergeladen. Die Mobile App steht unentgeltlich bei Google Play und Apple AppStore zum Download bereit. Voraussetzung für den Download der App und deren Nutzung ist der ständige Internetanschluss und die vorherige Registrierung des Kundenkontos im SRM-System.
2. Kontosperre – eine vorbeugende Maßnahme zur Verweigerung der SRM-Systemnutzung, die bei der Verletzung der Nutzungsbestimmungen, insbesondere, bei Sachschäden zum Nachteil des Betreibers durch den Betreiber ergriffen werden kann.
3. Kundendienst/SRM-KD – ein vom Betreiber geführter Kundendienst für die Kontaktaufnahme mit dem Betreiber erreichbar per:
a) 24-Stunden-Infoline: 32 630 62 55
b) E-Mail:.
Die Informationen über die Funktionsweise des KD entnehmen Sie der Webseite www.pszczynskirower.pl
4. O-Lock-Schloss – ein Gerät zur Fahrradsicherung in Form einer mit dem Fahrradrahmen integrierten „O“-Schnalle. Wird das O-Lock-Schloss nicht verriegelt, so ist die ordnungsgemäße Rückgabe des gemieteten Fahrrades nicht möglich. Das Fahrrad soll auch mit dem O-Lock-Schloss verriegelt werden, wenn ein Zwischenstopp eingelegt wird. Das O-Lock-Schloss ist am Hinterrad montiert und bleibt geöffnet während der Fahrt. Das Schloss gehört zur Ausstattung jedes Mietfahrrades.
5. Gutschein – ein vom Betreiber gebotener Gutschein für die Aufladung des Kundenkontos. Der Gutscheinwert und dessen Verwendungszweck werden vom Betreiber festgelegt und der Betrag kann nicht zurückerstattet werden. Die Gutscheinmittel werden in erster Linie, vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet.
6. Liste der Gebühren und Zuschläge – eine Liste von Dienstleistungen und Gebühren von SRM, die ein integraler Bestandteil des Vertrags ist. Liste der Gebühren und Zuschläge ist als Anhang 1 diesen Nutzungsvorschriften beigefügt und auf der Webseite und in der Mobilen App erhältlich.
7. Mietdauer – Dauer der Fahrradausleihe, die mit der Ausleihe eines Fahrrades (Entsperren) beginnt und mit der Verriegelung des O-Lock-Schlosses endet. Wobei wird es darauf hingewiesen, dass die Dauer eines Zwischenstopps in die Mietdauer einbezogen wird.
8. GPS – ein am Fahrrad montiertes Gerät für Tracking der Fahrradroute und Ortung des Fahrrades.
9. Kunden-ID-Nummer – eine persönliche ID-Nummer, die jedem Kunden zugeordnet wird und der bei der Anmeldung angegebenen Mobiltelefonnummer entspricht, und eine 6-stellige PIN. Der Kunde kann zusätzlich mittels einer beliebigen RFID-Karte identifiziert werden. Nähere Informationen zur Registrierung sind im Kapitel VI. Registrierung angeführt.
10. Kunde – eine natürliche Person, ein Nutzer des SRM-Systems, der die Nutzungsbedingungen akzeptierte, im SRM-System angemeldet ist und somit mit dem Betreiber einen Vertrag abgeschlossen hat.
11. Kundenkonto – ein persönliches Kundenkonto, das bei der Anmeldung erstellt wird und für die Nutzung des SRM-Systems und die Entgelterhebung gemäß Anhang 1 dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bestimmt ist. Der Kunde kann kompatible Karten und mobile Geräte nach dem RFID-Standard mit seinem SRM-Konto verknüpfen.
12. Vorauszahlungsbetrag – Betrag in Höhe von min. 1 PLN für künftige Ausleihe eingezahlt auf das Kundenkonto.
13. Mindestkontostand – Mindestguthaben auf dem Kundenkonto, das die Fahrradausleihe ermöglicht.
14. Unbefugte Fahrt – Nutzung eines Mietfahrrads, ohne dass dieses Fahrrad auf dem Kundenkonto als ausgeliehen verzeichnet wurde.
15. Betreiber – Firma Nextbike Polska S.A. In Restrukturierung, welche die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb vom SRM-System leistet, mit Sitz: ul. Przasnyska 6b, 01-756 Warszawa, eingetragen im Handelsregister der Unternehmer des Nationalen Gerichtsregisters, geführt durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warszawa in Warszawa, XII Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000646950, REGON-Nummer (statistische Nummer) 021336152, NIP-Nummer (Steuernummer) 8951981007.
16. Startgebühr – Einschreibegebühr, die durch den Kunden bei der Registrierung im SRM-System zu zahlen ist. Die Höhe der Leitgebühr ist in Anhang 1 festgelegt.
17. Datenschutzerklärung – ein separates Dokument des Betreibers, das die Bedingungen für die Datenverarbeitung durch den Betreiber festlegt. Die Datenschutzerklärung steht unter www.pszczynskirower.pl/polityka-prywatnosci zur Verfügung.
18. Prüfungsverfahren – rechtliche und tatsächliche Maßnahmen, die zur Feststellung der Umstände und jeglicher im Zusammenhang mit der Fahrradnutzung entstandenen Vorfälle, insbesondere Verletzung der Nutzungsvorschriften, Unfälle und Kollisionen oder Schäden am Eigentum des Betreibers, durch den Betreiber eingeleitet werden.
19. Zwischenstopp – eine Option, die eine Zwischenpause ohne Rückgabe des Fahrrades zulässt. Der Zwischenstopp ist per Mobile App verfügbar.
20. Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – vorliegende Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für das SRM-System, insbesondere der Umfang der Rechte und Pflichten und die Verantwortlichkeiten der Personen, die den Fahrradverleih im SRM-System nutzen.
21. Kinderfahrrad – ein Fahrrad mit 20-Zoll-Rädern für Kinder ab 6 Jahren, mit Körpergröße ab 120 cm und Körpergewicht bis 60 kg. Die Kinderfahrräder dürfen nur unter Aufsicht Erwachsener benutzt werden.
22. Dreirad – Fahrrad für eine Person mit Behinderung.
23. Standardfahrrad – normaler Fahrradtyp, der durch den Betreiber im SRM-System zur Verfügung gestellt wird. Dieses Fahrrad ist für den Gebrauch durch 1 Person über 13 Jahre und mit Körpergröße zwischen 150 und 195 cm bestimmt. Das Fahrrad hat 26-Zoll-Räder und seine Tragfähigkeit beträgt bis zu 120 kg. Dazu ist es mit einem Korb mit einer maximalen Belastung von 5 kg ausgestattet.
24. SRM-Service – die durch den Betreiber durchzuführenden Tätigkeiten im Bereich Betrieb, Reparatur und Wartung vom SRM-System.
25. SRM-Station – eine mit dem SRM-Symbol versehene Anlage für die Ausleihe und Rückgabe von Fahrrädern, mit Fahrradständern, an denen die Fahrräder mithilfe vom O-Lock-Schloss abgestellt (zurückgegeben) werden. Weitere Informationen zu den genauen Standorten von SRM-Stationen finden Sie auf der Webseite und in der Mobilen App.
26. Nutzungszone – Verwaltungsgrenze der Gemeinde Pszczyna und Goczałkowice – Zdrój.
27. Webseite – eine durch den Betreiber gestartete Webseite www.pszczynskirower.pl, mit allen für die Nutzung von SRM-System erforderlichen Angaben.
28. System Rowerów Miejskich in Pszczyna und der Gemeinde Goczałkowice– Zdrój /SRM-System – ein durch den Betreiber betätigtes Fahrradverleihsystem, das insbesondere Fahrräder, technische Infrastruktur, Software und Ausrüstung zum Fahrradverleih, Zwischenstopp, zur Fahrradreservation und Fahrradrückgabe umfasst.
29. Vertrag – Vertrag zwischen dem Kunden und dem Betreiber, in dem die gegenseitigen in den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bestimmten Rechte und Pflichten festgelegt sind. Es wird erklärt, dass der Vertrag mit dem die Vorschriften dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen umfassenden Inhalt automatisch bei der Registrierung des Kunden im SRM-System und unter der Bedingung der Zustimmung zu Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abgeschlossen wird. Nextbike Polska S.A. In Restrukturierung ist der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
30. Fahrradausleihe/Ausleihe – Freigabe eines Fahrrads anhand der Kunden-ID-Nummer oder anderweitig wie in Kapitel VI.4 beschrieben zwecks einer Fahrt. Der Vorgang des Ausleihens wird in Kapitel VII dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ausführlich festgelegt.
31. Fahrradrückgabe/Rückgabe – Rückgabe des Fahrrads an einer SRM-Station durch die Verriegelung eines O-Lock-Schlosses. Das Rückgabeverfahren wird in Kapitel X vorliegender Geschäfts- und Nutzungsbedingungen festgelegt. Der Zwischenstopp ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads.

III. Allgemeine Nutzungsbedingungen für System Rowerów Miejskich [SRM] in Pszczyna und Gemeinde Goczałkowice – Zdrój
1. Um das SRM-System nutzen zu können, hat der Kunde die bei der Registrierung erforderlichen persönlichen Daten anzugeben, die in dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen enthaltenen Nutzungsvorschriften zu akzeptieren, eine Leitgebühr zu bezahlen und auf den Aktivierungslink zu klicken. Zur Nutzungsbedingung gehört es auch, ein Mindestguthaben auf dem Kundenkonto bei jeder Ausleihe in Höhe von 10 PLN (in Worten: zehn Złoty) zu haben.
2. Kinder und Jugendliche im Alter ab 13 Jahren und unter 18 Jahren (im Folgenden „Minderjährige“ genannt) dürfen das SRM-System mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen. Ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter hat die Verantwortung für eventuelle Schäden zu übernehmen, die insbesondere im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrags entstehen, und ist verpflichtet, die laufenden Verpflichtungen gemäß Anhang 1 zu decken. Es ist erforderlich, dass die Zustimmungserklärung von mindestens einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Kontos durch einen Minderjährigen an den Betreiber eingereicht wird:
a. als Kopie per E-Mail an
b. per Einschreibebrief an die Anschrift des Betreibers,
c. persönlich am Sitz des Betreibers,
In der schriftlichen Zustimmungserklärung ist Folgendes anzugeben:
d. Telefonnummer eines Minderjährigen, die zur Kontoregistrierung genutzt wurde
e. Vor- und Nachname des Elternteils oder Erziehungsberechtigten,
f. Zustimmung zur Nutzung des SRM-Systems durch einen Minderjährigen
g. Vor- und Nachname eines Minderjährigen
h. Geburtsdatum eines Minderjährigen
i. Handschriftliche Unterschrift des Elternteils oder Erziehungsberechtigten,
j. Datum und Ort der Zustimmungserteilung.
Formular einer Zustimmungserklärung finden Sie auf
3. Der Kunde darf bis zu vier Fahrräder gleichzeitig ausleihen.
4. Die Nutzung eines Mietfahrrads ist in der Nutzungszone erlaubt.
5. Die SRM-Fahrräder dürfen nur zu nicht-kommerziellen Zwecken benutzt werden, ansonsten wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet.
6. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jegliche Änderungen der bei der Registrierung im System gespeicherten Adressen oder anderen Identifikationsdaten zu informieren.

IV. Haftung/Verpflichtung
1. Der Betreiber erbringt Dienstleistungen im Bereich der Bedienung des SRM-Systems und trägt die Verantwortung für seinen reibungslosen Betrieb.
2. Der Betreiber haftet nicht für direkte Schäden oder Folgeschäden sowie entgangene Gewinne, die als Folge unsachgemäßer Ausführung des Vertrags durch den Kunden entstehen, oder für sonstige Schäden, für die der Kunde verantwortlich ist. Die vorstehende Bestimmung berührt im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden nicht Artikel 473 des polnischen Zivilgesetzbuches.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen einzuhalten, insbesondere die vereinbarte Gebühr zu zahlen und das Fahrrad gemäß den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu nutzen.
4. Der Kunde ist für die Nutzung des Fahrrads in Übereinstimmung mit seinem Zweck und den Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen hat der Betreiber das Recht, das Kundenkonto zu sperren. Die Bedingungen für die Kontosperrung sind dem Kapitel XII dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zu entnehmen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugang durch Unbefugte zu schützen und kann mit den Kosten für die Nutzung der Dienstleistung durch Dritte, die durch sein Verschulden an die Zugangsdaten gelangt sind, belastet werden.
6. Der Kunde ist für alle Schäden und Beschädigungen verantwortlich, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ergäben. Dem Kunden können die Kosten für die Reparatur solcher Schäden in Rechnung gestellt werden, einschließlich der Widerbeschaffungskosten nach Liste der Gebühren und Zuschläge in Anhang 1. Für die Ausführung notwendiger Reparaturen stellt der Betreiber dem Kunden eine MwSt.-Rechnung aus.
7. Der Kunde trägt volle und ganze Verantwortung und verpflichtet sich, sämtliche Geldstrafen und Gebühren u. ä., die dem Kunden während der Fahrradnutzung durch Eigenverschulden auferlegt werden, zu zahlen. Der Kunde trägt aber keine Verantwortung für Geldstrafen, Gebühren, die ihm aus dem Verschulden des Betreibers auferlegt wurden.
8. Die SRM-Fahrräder dürfen für Bergtouren, Sprünge, Stunts, Wette-Laufen und zum Schleppen oder Schieben irgendwelcher Lasten nicht verwendet werden. Zum Mitbringen von Gütern ist nur der Gepäckträger geeignet. Es ist verboten, Gegenstände über den Fahrradrahmen zu hängen oder auf andere Teile des Fahrrades zu laden.
9. Die Nutzung der SRM-Fahrräder ist nach Alkoholgenuss oder anderen Rauschmitteln, nach der Annahme der Psychopharmaka oder Ersatzmitteln im Sinne der Vorschriften über die Drogensuchtbekämpfung, der starken Antiallergika, anderen Arzneimitteln, die das Autofahren verbieten oder vom Autofahren abhalten, streng verboten.
10. Es ist verboten, die SRM-Fahrräder mit privaten Fahrzeugen und anderen privaten Verkehrsträgern zu befördern, ansonsten wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet. Dieses Verbot gilt nicht für den öffentlichen Verkehr, sofern die gesonderten Transportvorschriften dies zulassen.
11. Um das Fahrrad abzusperren, hat der Kunde ausschließlich die vorhandenen Sicherungsvorrichtungen von SRM zu verwenden. Nutzung anderweitiger Vorrichtungen ist untersagt. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die vom Kunden regelwidrig angewendeten Sicherungsvorrichtungen zu entfernen. Alle Kosten für die Wiederherstellung des Fahrrads in einen Zustand, der für weitere Vermietung bereit ist, gehen zu Lasten des Kunden.
12. Der Kunde ist für das Fahrrad ab dem Zeitpunkt der Ausleihe bis zur Fahrradrückgabe verantwortlich. Falls eine unbefugte Fahrt erfolgt, so wird ein Zuschlag gem. Anhang 1 berechnet.
13. Sollte das Fahrrad aus irgendeinem Grund nicht zurückgegeben werden – auch im Falle eines Diebstahls oder Verlustes – wird dem Kunden für jedes ausgeliehene Fahrrad eine Vertragsstrafe gemäß Anhang 1 angerechnet.
14. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad in demselben Zustand wie zum Zeitpunkt der Ausleihe zurückzugeben. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzung, Schäden und Diebstahl von einem Mietfahrrad zu verhindern.
15. Sollte das Fahrrad während der Ausleihe entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, den SRM-KD unverzüglich darüber zu unterrichten.
16. Stellt der Kunde das Fahrrad aus seinem Verschulden nicht regelrecht ab, hat er die Kosten für seine weitere Ausleihe zu vertreten und ist für den möglichen Diebstahl und Beschädigungen verantwortlich. Bei Schwierigkeiten mit der Fahrradrückgabe ist der Kunde verpflichtet, mit dem SRM-KD unverzüglich in Kontakt zu treten.

V. Zahlungsmodalitäten
1. Die Gebühren im SRM-System werden nach der Liste der Gebühren und Zuschläge, die diesen Nutzungsvorschriften als Anhang 1 beigefügt, auf der Webseite, per Mobile App und beim SRM-KD zugänglich ist, berechnet. Die Grundlage für die Berechnung der Gebühr ist die Minutenzahl der Mietzeit.
2. Die Zahlung für die Dienstleistungen und Produkte im Rahmen des SRM-Systems erfolgt per:
a. online Zahlung, die nach dem Einloggen ins Kundenkonto durchführbar ist.
b. Postüberweisungen und Banküberweisungen auf Grundlage des durch den Betreiber generierten Zahlungsvordrucks Der Zahlungsvordruck ist nach dem Einloggen ins Kundenkonto auf der Webseite verfügbar.
c. Erteilung der Befugnis, die Kredit- bzw. Debitkarte mit allen angerechneten Gebühren, darunter auch Zuschläge für verlängerte Mietzeit, für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des Fahrrades/der Fahrräder, zu belasten.
3. Informationen zu Zahlungskarten werden von einem externen Dienstleister verarbeitet und werden weder durch den Betreiber gespeichert, noch sind für ihn zugänglich.
4. Alle Zahlungsbeträge werden auf die Rechnung des Betreibers übertragen.
5. Auf Kundenwunsch liefert der Betreiber dem Kunden eine MwSt.-Rechnung für die Fahrtkosten. Dazu sendet der Kunde dem Betreiber eine E-Mail mit allen für die Rechnungsausstellung notwendigen Angaben.
6. Sollte die Gebühr für die Ausleihe die auf dem Konto des Kunden verfügbaren Mittel überschreiten, ist der Kunde verpflichtet, den Kontostand innerhalb von 3 Arbeitstagen bis zum Saldo von mindestens 0 PLN aufzuladen. Im Falle der Nichtzahlung behält sich der Betreiber das Recht vor, die geeigneten rechtlichen Maßnahmen gegen den Kunden vorzunehmen, um die Zahlung für die Erfüllung des Vertrages zu erhalten, was zur Kontosperrung bis zum Zeitpunkt der Zahlung führt. Der Betreiber hat das Recht, gesetzliche Zinsen auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
7. Falls der Kunde mit den Zahlungen an den Betreiber im Rückstand ist, behält sich der Betreiber das Recht vor, die Informationen über Zahlungsrückstände an die in einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Einrichtungen zu übermitteln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der SRM-Betreiber über das Recht verfügt, fällige Beträge aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. Diese werden wiederum berechtigt, diese Forderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der SRM-Betreiber behält sich das Recht vor, ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Kunden zu beauftragen.
8. Die Rückzahlung der für künftige Ausleihe gezahlten Beträge kann erst nach der Vertragsbeendigung erfolgen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit mit dem Betreiber des SRM-Systems sind die Beträge für Entleihgebühren (Aufladungsbetrag) nicht erstattungsfähig.
9. Die Gutscheinmittel werden nicht zurückgezahlt. Sie werden in erster Linie, vor den vom Kunden eingezahlten Mitteln, verwendet. Weitere Informationen zu: Beitragshöhe, Gültigkeitsdauer und Grund für die Erteilung eines Gutscheins sind in den aktuellen auf der Website verfügbaren Aktionsregeln festgelegt.

VI. Registrierung
1. Zu Pflichtvoraussetzungen für die Nutzung des SRM-Systems gehört die vorherige Anmeldung des Kunden.
2. Die Registrierung erfolgt via:
a. Webseite,
b. Mobile App,
c. Telefonkontakt mit SRM-KD.
3. Bei der Registrierung sind folgende personenbezogene Daten zu übermitteln:
a. Mobiltelefonnummer,
b. Vor- und Nachname,
c. Wohnanschrift, d.h. Stadt, Straße, Haus/Wohnungsnummer, Postleitzahl, Land,
d. E-Mail-Adresse,
e. PESEL-Nummer,
Der Kunde muss auch ankreuzen, dass er die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung in Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
4. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine automatisch generierte PIN, mit der er sich zusammen mit der Telefonnummer beim Kundenkonto anmeldet. Die Daten zum Einloggen werden per SMS an die angegebene Telefonnummer gesendet.
5. An die während der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse wird ein Link gesendet, Durch Klicken auf den Link wird die E-Mail-Adresse überprüft. Dies ist notwendig, um das Kundenkonto zu aktivieren.
6. Die Aktivierung des Kundenkontos erfolgt nach der Erfüllung folgender Voraussetzungen:
a. Kontoregistrierung,
b. Begleichen der Startgebühr (während der Registrierung bzw. zu einem späteren Zeitpunkt),
c. bei Minderjährigen nach der Vorlage der Zustimmung eines Elternteils,
d. Angabe aller erforderlichen personenbezogenen Daten,
e. Klick auf den Aktivierungslink
f. Mindestsaldo auf dem Konto
Die Kundenkonten mit fehlerhaften Daten und einem Guthaben von 0 PLN (keine Einzahlung der Startgebühr) können aus der SRM-Datenbank automatisch entfernt werden.

VII. Ausleihen
1. Das Fahrrad darf ausgeliehen werden, wenn die unter VI.6 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Das SRM-Fahrrad darf ausgeliehen werden:
a. per Mobile App,
b. per Telefon – Kontaktaufnahme mit dem SRM KD
3. Das Fahrrad kann an beliebiger SRM-Station gemietet werden.
4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrrad fahrtüchtig ist, und insbesondere die Reifen vom Fahrrad aufgepumpt, die Bremsen leistungsfähig und die Beleuchtung funktionsfähig sind.
5. Wird während des Fahrradverleihs irgendein Defekt am Fahrrad festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, das Problem unverzüglich dem SRM KD oder via Mobile App zu melden und das Fahrrad an der nächstgelegenen WRM-Station abzustellen.
6. Sollte es während der Mietzeit zu einem Unfall oder Zusammenstoß kommen, verpflichtet sich der Kunde, eine entsprechende Bescheinigung über die Unfallbeteiligung zu erstellen oder die Polizei zu verständigen. Ferner ist der Kunde im vorgenannten Fall verpflichtet, den SRM KD bis zu 24 Stunden nach dem Vorfall zu informieren.
7. Es wird das Mitführen eines gebrauchsfähigen Mobiltelefons empfohlen, mit dem der Kunde bei Bedarf den SRM KD kontaktieren kann.
8. Die Nutzung eines Mietfahrrads ist in der Nutzungszone gestattet. Während der Mietdauer darf der Kunde die Nutzungszone verlassen, jedoch ist er verpflichtet, vor Mietende zurückzukehren und das Fahrrad innerhalb der Nutzungszone an einer SRM-Station zurückzugeben, ansonsten wird der Nutzer mit zusätzlichen Kosten gemäß Anhang 1 belastet.
VIII. Mietdauer
1. Die Fahrradmietzeit beginnt mit dem Entsperren des Fahrrads gemäß Punkt VII.2 dieser Nutzungsvorschriften und dem Öffnen des O-Lock-Schlosses und endet mit der Rückgabe des Fahrrads gemäß Punkt X.2 dieser Nutzungsvorschriften, d.h. der Verriegelung des O-Lock-Schlosses an der SRM-Station. Die Inanspruchnahme der Funktion „Zwischenstopp“ und Verriegelung des O-Lock-Schlosses außerhalb der SRM-Station gelten nicht als Fahrradrückgabe und zählen zur Mietzeit.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad vor der Überschreitung der maximalen Mietzeit von 12 Stunden an einer SRM-Station zurückzugeben.
3. Falls die Rückgabe des Fahrrads vor dem Ablauf der maximalen Mietzeit einer einmaligen Ausleihe nicht erfolgt, wird der Kunde mit einem Zuschlag gemäß Anhang 1 belastet.
4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Kunden im Zweifelsfall hinsichtlich des Fahrradzustands (z.B. niedriger Batteriestand, ungewöhnlicher Standort des Fahrrades) zu kontaktieren.

IX. Zwischenstopp
1. Mit der Zwischenstopp-Funktion lässt der Betreiber zu, das Fahrrad während der laufenden Mietzeit abzustellen. Der Zwischenstopp ist nicht gleichbedeutend mit der Rückgabe des Fahrrads.
2. Die Zwischenstopp-Funktion ist nur in der Mobilen App verfügbar. Nach der Auswahl der Zwischenstopp-Funktion ist das O-Lock-Schloss manuell zu schließen.
3. Die Dauer des Zwischenstopps wird zur gesamten Mietzeit gezählt.

X. Rückgabe
1. Die Rückgabe des SRM-Fahrrads ist an einer SRM-Station möglich.
2. Die Fahrradrückgabe erfolgt durch die Verriegelung des O-Lock-Schlosses. Das Fahrrad sollte so abgestellt werden, dass das Vorderrad mit dem Fahrradrahmen in einer geraden Linie steht und einen sicheren Stand hat. Das Fahrrad muss vorschriftsmäßig abgestellt werden, ohne den Fahrrad-, Straßen- oder Fußgängerverkehr zu behindern. Wird das Fahrrad an einem anderen Ort als der SRM-Station zurückgegeben, wird ein Zuschlag gemäß Anhang 1 berechnet.
3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die regelrechte Rückgabe und Absicherung, ansonsten:
a. wird die Gebühr für die Fahrradnutzung gemäß Preisliste und im Fall der Überschreitung der maximalen Mietzeit ein Zuschlag gemäß Anhang 1 angerechnet,
b. wird dem Kunde ein Zuschlag für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Fahrrads gemäß Anhang 1 (je nach Fahrradtyp) dieser Nutzungsbedingungen berechnet,
c. wird ein Zuschlag fürs Verlassen eines Fahrrads (unabhängig vom Fahrradtyp) außerhalb der SRM-Station aber innerhalb der Nutzungszone gemäß Anhang 1 angerechnet,
d. wird ein Zuschlag fürs Verlassen eines Fahrrads (unabhängig vom Fahrradtyp) außerhalb der Nutzungszone gemäß Anhang 1 angerechnet,
Die Gebühren werden summiert.
XI. Reparaturen und Störungen
1. Jegliche Störungen sind direkt nach ihrer Feststellung telefonisch (SRM-KD) oder via Mobile App zu melden. Bei jeder Störung, die die Weiterfahrt verhindert, ist der Kunde verpflichtet anzuhalten, den SRM KD darüber telefonisch zu verständigen und, falls möglich, das Fahrrad an nächst gelegener SRM-Station abzustellen.
2. Es ist untersagt, Reparaturen, Modifikationen, Austausch von Teilen an einem entliehenen Fahrrad auf eigene Faust durchzuführen. Nur SRM-Service ist dazu berechtigt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem SRM KD während der ganzen Mietzeit zu haben.

XII. Kontosperrung
1. Bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen für SRM-Fahrräder behält sich der Betreiber das Recht vor, das Kundenkonto im SRM-System vorübergehend bzw. dauerhaft zu sperren.
2. Das Konto kann gesperrt werden, insbesondere wenn der Kunde:
a. die unter Punkt VI vorliegender Geschäfts- und Nutzungsbedingungen genannten personenbezogenen Daten nicht ergänzt,
b. das Fahrrad nicht regelrecht und bestimmungswidrig verwendet,
c. das Fahrrad ungesichert abstellt.
d. Das Konto kann auch gesperrt werden, wenn das Fahrrad nach der Ausleihe durch den Kunden verloren wurde.
3. Die dauerhafte Sperrung des Kundenkontos macht eine künftige Einrichtung eines weiteren Kontos unmöglich und ist mit der Vertragskündigung wegen Verschuldens des Kunden gleichzusetzen.

XIII. Reklamationen
1. Eine Reklamation ist jede Äußerung der Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung bzw. dem Verlauf der geleisteten Dienstleistung und folglich der Anspruch auf Verbesserung der Dienstleistung bzw. Rückerstattung aller oder eines Teils der erhaltenen Gebühren. Aufforderungen ohne den gegen den Betreiber gerichteten Anspruch gelten nicht als Reklamation.
2. Im Reklamationsschreiben sind zumindest folgende Daten zur Kundenidentifizierung anzugeben: Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer. Ohne diese Daten werden die Reklamationen vom Betreiber nicht bearbeitet.
3. Alle Reklamationen bezüglich der vertraglichen Dienstleistungen sind vorzubringen:
a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3,
b. per Kontaktformular auf der Webseite,
c. via Mobile App,
d. telefonisch,
e. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers,
f. persönlich am Sitz des Betreibers.
4. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunde nachzureichen. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunden nachzureichen. Sollten diese Daten nicht ergänzt werden, wird die Reklamation vom Betreiber nicht bearbeitet.
5. Reklamation ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Vorfall einzureichen.
6. Das Vorbringen einer Reklamation befreit den Kunden nicht von der Pflicht, den Verpflichtungen dem Betreiber gegenüber fristgerecht nachzukommen.
7. Der Betreiber prüft die Reklamation innerhalb von 7 Tagen nach deren Eingang und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen. Falls die Reklamation einer Ergänzung bedarf, beginnt die Frist für die Reklamationsprüfung mit dem Tag der Vorlage aller notwendigen Unterlagen oder weiteren Erklärungen/Informationen. Sollte es für den Betreiber nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, unterrichtet er den Kunden über die Verzögerung und deren Grund (Umstände, die festgestellt werden müssen) und teilt die voraussichtliche Frist der Reklamationsprüfung mit.
8. Die Reklamationsentscheidung wird dem Kunden je nach seiner Wahl per E-Mail oder Post zugeschickt. Der Betreiber kann diese Entscheidung an eine andere vom Kunden gewünschte Adresse/E-Mail-Adresse senden.
9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Betreibers eine Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim SRM KD bearbeitet. Die Beschwerde ist wie folgt einzureichen:
a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3,
b. per Kontaktformular auf der Webseite,
c. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers,
d. persönlich am Sitz des Betreibers.
10. Der Kunde kann:
e. innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reklamationsentscheidung eine Beschwerde gegen diese Entscheidung des Betreibers direkt an den SRM KD zu richten;
a. Klage gegen den Betreiber beim zuständigen Gericht erheben.

XIV. Vertragsbeendigung
1. Rücktritt vom Vertrag
a. Der Kunde kann – nach den Rechtsbestimmungen – ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde vor deren Ablauf eine Erklärung über Rücktritt vom Vertrag dem Betreiber zukommen lässt
b. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, indem er:
i. eine schriftliche Erklärung über Rücktritt vom Vertrag an die E-Mail-Adresse des Betreibers wie unter I.3 sendet.
ii. eine schriftliche Erklärung über Rücktritt vom Vertrag an die Postadresse des Betreibers wie unter I.3 mit Einschreiben sendet. Zu diesem Zweck kann der Kunde das Rücktrittsformular in Anspruch nehmen, das als Anhang 2 dem Gesetz über die Rechte der Verbraucher beigefügt ist (GBl. vom 2019, Pos. 134 in geänderter Fassung), dies ist aber nicht obligatorisch.
c. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag gilt der Vertrag als ungültig. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen Partei alles, was sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat, zurückzugeben. Die Rückgabe der Leistungen erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Erklärung bei dem Betreiber. Die Rückerstattung der Zahlungsbeträge erfolgt mit den gleichen Zahlungsmethoden, wie die von den Kunden in der ursprünglichen Transaktion verwendet wurden, es sei denn, der Kunde erteilte in der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag seine Zustimmung auf eine andere Lösung. Die andere Lösung ist vom Kunden in der einzureichenden Erklärung anzugeben.
d. Falls die Dienstleistung, auf Antrag des Kunden, vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist der Kunde verpflichtet, für die erbrachten Dienstleistungen bis zum Rücktritt vom Vertrag zu bezahlen. Die Rückgabe der auf dem Konto übrig gebliebenen Mittel erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Bearbeitung der Erklärung durch den Betreiber.
2. Kündigung des Vertrags durch den Kunden
a. Der Kunde kann den Vertrag kündigen. Die Kündigung des Vertrages kann durch den Kunden eingereicht werden:
i. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3,
ii. per Kontaktformular auf der Webseite,
iii. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers,
iv. persönlich am Sitz des Betreibers.
b. Die Vertragsauflösung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Kündigung beim Betreiber. Die Vertragsauflösung hat die Löschung des Kundenkontos im SRM-System durch den Betreiber zur Folge.
c. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Einreichung der Kündigung das Guthaben auf seinem Konto bis zum Saldo von 0 PLN zu begleichen. Die Vertragskündigung bei einem Minusbetrag auf dem Kundenkonto berührt nicht das Recht des Betreibers zur Geltendmachung von Ansprüchen auf unbeglichene Forderungen für die vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen.
d. Falls das Guthaben auf dem Kundenkonto 0 PLN am Tag der Vertragskündigung überschreitet, wird der Differenzbetrag auf das vom Kunden genannte Bankkonto zurückerstattet, es sei denn, der Kunde anders in der Vertragskündigung vorgeschlagen hat. Die andere Lösung ist vom Kunden in der einzureichenden Erklärung anzugeben. Die Zahlungsrückerstattung erfolgt spätestens bis zu 14 Tagen nach der Auflösung des Vertrags. Sollten bei der Rückerstattung zusätzliche Kosten für den Betreiber entstehen, so wird der Rückerstattungsbetrag um die Überweisungskosten reduziert.
3. Der Betreiber kann den Vertrag mit einer Frist von 7 (sieben) Tagen kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. die Auflösung des SRM-Systems oder die Funktionsunfähigkeit bzw. Änderung des Funktionsumfangs des SRM-Systems.
4. Die Kündigung des Vertrags für die Erbringung der Dienstleistungen auf elektronischem Wege durch den Betreiber erfolgt durch die Zusendung einer Mitteilung über die Kündigung des Vertrags an die im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers oder durch die Übermittlung einer Mitteilung an den Nutzer in sonstiger Weise.
5. Die Vertragsbeendigung hat die Löschung des Kundenkontos durch den Betreiber zur Folge.
6. Im Falle der Auflösung des Kundenkontos wird das Guthaben, wenn es am Tag der Vertragsbeendigung mehr als 0 PLN beträgt, auf das vom Nutzer genannte Bankkonto zurückerstattet. Die Zahlungsrückerstattung erfolgt spätestens bis zu 30 Tagen nach der Auflösung des Vertrags. Sollten bei der Rückerstattung zusätzliche Kosten für den Betreiber entstehen, so wird der Rückerstattungsbetrag um die Überweisungskosten reduziert.

XV. Schlussbestimmungen
1. Mit der Annahme dieser Geschäftsbedingungen und dem Ausleihen eines Fahrrads erklärt der Kunde, dass ihm sein Gesundheitszustand sicheres Fahrradfahren ermöglicht; er die Fähigkeit besitzt, ein Fahrrad zu fahren; er im Besitz der gesetzlich erforderlichen Berechtigungen ist und er mit den Verkehrsregeln vertraut ist.
2. Für den Fall, dass der Kunde die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verletzt (z.B. Überschreiten der Mietzeit) behält sich der Betreiber das Recht auf Kündigung des Vertrages mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist vor, während der Kunde berechtigt ist, vom Betreiber das auf dem Kundenkonto vorhandene Guthaben abzüglich der Forderungen des Betreibers für bis dahin erbrachte Leistungen zurückzufordern.
3. Der Betreiber ist berechtigt, Änderungen in den Geschäftsbedingungen mit zukünftiger Wirkung vorzunehmen. Die Mitteilung über die vorgenommenen Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen wird dem Kunden an die von ihm bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Werden die Änderungen an diesen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen vom Kunden binnen 14 Tagen durch eine schriftliche Mitteilung gesendet an den SRM-KD nicht abgelehnt, gelten die an den Geschäftsbedingungen vorgenommenen Änderungen als vom Kunden angenommen. Eine schriftliche Ablehnung der geänderten Nutzungsvorschriften ist mit der Kündigung des Vertrages durch den Kunden gleichbedeutend.
4. In Angelegenheiten, die nicht unter diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen fallen, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Straßenverkehrsordnung.
5. Bei einer Abweichung zwischen der polnischen Fassung und einer fremdsprachigen Fassung der Nutzungs- und Geschäftsordnung, dient die polnische Fassung der Geschäftsbedingungen als Interpretationsgrundlage.

 

Anhang 1 Liste der Gebühren und Zuschläge

Preisliste für Standard-, Kinderfahrräder und Dreiräder Bruttowert
 

Zeitgebühr

(Die Gebühren für einzelne Fahrtzeiten werden summiert)

 

 

 

 

zwischen 1. und 30. Minute 0 PLN
zwischen 31. und 60. Minute 1 PLN
zwischen 61. und 120. Minute 2 PLN
zwischen 121. und 180. Minute 3 PLN
vierte und jede weitere begonnene Stunde 4 PLN/Std.
Zuschlag für die Überschreitung der Mietdauer von 12 Stunden 200 PLN
Zuschlag für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von:
Standardfahrrad 3.900 PLN
Kinderfahrrad 3.500 PLN
Dreirad 8.000 PLN

 

Zuschläge

Startgebühr 10 PLN
Nutzung des Fahrrads durch mehrere Personen als für den bestimmten Fahrradtyp zulässig. 100 PLN
Verlassen des Fahrrads (unabhängig vom Fahrradtyp) außerhalb der Nutzungszone 90 PLN
Verlassen des Fahrrads (unabhängig vom Fahrradtyp) außerhalb der SRM-Station, aber innerhalb der Nutzungszone 50 PLN
Entfernung ungeeigneter Sicherungsmaßnahmen 200 PLN
Unbefugte Fahrt 100 PLN
Beförderung des Fahrrads mit einem PKW oder anderen privaten Transportmitteln 100 PLN

Die Zuschläge werden summiert.

PDF Versiongilt ab 9. Mai 2020

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